Queerness als Fluchtgrund

Der Beitrag beleuchtet die spezifischen Herausforderungen, denen queere Geflüchtete im deutschen Migrationsregime gegenüberstehen, und zeigt auf, wie strukturelle Diskriminierung und institutionelle Barrieren ihren Zugang zu Schutz erschweren. Trotz internationaler rechtlicher Rahmenbedingungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennt, bestehen in der Praxis erhebliche Unterschiede bei der Schutzgewährung. Nationale Asylsysteme und institutionelle Strukturen beeinflussen maßgeblich, ob queere Geflüchtete als Flüchtlinge anerkannt werden. Homo- und Transfeindlichkeit sowie Rassismus wirken sich auf Entscheidungsträger*innen aus, während NGOs und Community-Netzwerke eine wichtige Rolle spielen, indem sie queeren Geflüchteten in oft feindseligen Umfeldern Unterstützung bieten.

1. Einleitung

Schutz vor Verfolgung ist ein fundamentales Menschenrecht, doch für queere Menschen gestaltet sich der Weg zu Schutz und Anerkennung besonders schwierig. Trotz internationaler Verpflichtungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention werden queere Schutzsuchende oft ignoriert oder benachteiligt. In vielen Ländern werden LGBTQIA+-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität kriminalisiert, diskriminiert und gewaltsam verfolgt. Auch in den Zufluchtsländern kämpfen sie oft mit strukturellen Barrieren. Internationale Abkommen bieten zwar Schutz, doch deren Umsetzung ist nicht immer umfassend oder gerecht.

Insbesondere Russland hat in den vergangenen Jahren den repressiven Druck auf die LGBTQIA+-Community stark intensiviert. Mit der Einstufung der „internationalen LGBTQIA+-Bewegung“ als extremistisch am 30. November 2023 erreichte die staatlich organisierte Verfolgung einen neuen Höhepunkt (Quarteera e.V., 2024). Diese Gesetzgebung kriminalisiert nicht nur Aktivismus, sondern setzt die betroffene Community erheblichen strafrechtlichen Risiken aus und verunmöglicht ein emanzipiertes queeres Leben. Die Situation in Russland ist Teil eines globalen Trends, bei dem autoritäre Regime anti-queere Gesetze nutzen, um soziale Kontrolle auszuüben und nationalistische Agenden zu stärken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte bereits 2013 Russlands Gesetzgebung gegen „Schwulenpropaganda“ als diskriminierend, doch die Regierung ignoriert diese Urteile und setzt weiterhin auf ihre konservative Agenda (Putin, 2023). Dieses Phänomen findet auch in anderen Staaten Nachahmer: Länder wie Ungarn, Polen und Georgien haben in den letzten Jahren ähnliche Maßnahmen implementiert, die darauf abzielen, LGBTQIA+-Personen zu marginalisieren und zivilgesellschaftliche Freiheiten einzuschränken (Butt & Byman, 2023).

Auch in Deutschland zeigt sich, dass die politische Akzeptanz von LGBTQIA+-Personen nicht vor Rückschlägen gefeit ist (vgl. Bundeskriminalamt, 2024). Trotz Fortschritten wie der Ehe für Alle und dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sind transgeschlechtliche Personen und queere Geflüchtete weiterhin Zielscheiben von Diskriminierung und Gewalt. Zudem sind queere Schutzsuchende in Deutschland nicht nur vulnerabel für Queerfeindlichkeit, sondern auch für Rassismus.

2. Queerness als Fluchtgrund: Rechtliche und gesellschaftliche Dimensionen

Die Genfer Flüchtlingskonvention erkennt Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer „sozialen Gruppe“ als Fluchtgrund an, eine Definition, die auch Diskriminierung und Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität einschließt (UNHCR, 1951). In der Praxis bleibt die Anerkennung von queeren Geflüchteten jedoch oft die Ausnahme. Dies liegt nicht nur an der restriktiven Auslegung der Konvention durch zahlreiche Staaten, sondern auch an den historischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bei ihrer Verabschiedung. Zum Zeitpunkt ihrer Entstehung war Homosexualität in vielen Ländern weiterhin kriminalisiert, und eine politische Lobby, die sich gezielt für die Rechte queerer Geflüchteter einsetzen konnte, existierte praktisch nicht (Sanders, 2009).

Historisch waren queere Menschen global massiver Verfolgung ausgesetzt. Während des Nationalsozialismus wurden nach Schätzungen des Soziologen Rüdiger Lautmann etwa 10.000 homosexuelle Männer in Konzentrationslager deportiert, von denen rund 53 % nicht überlebten. Sie wurden durch den „Rosa Winkel“ als Homosexuelle gekennzeichnet und besonders grausam behandelt (Lautmann, 2002). Auch in sozialistischen Staaten wie der Sowjetunion wurde männliche Homosexualität kriminalisiert, und Lesben wurden verfolgt (Essig, 1999). In Kuba wurden in den 1960er Jahren sogenannte „Militärische Produktionseinheiten“ eingerichtet, in denen Homosexuelle, religiöse Personen und andere als „antisozial“ betrachtete Gruppen interniert und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden (Arguelles & Rich, 1984).

Ähnlich sahen sozialistische Bewegungen im Nahen und Mittleren Osten Homosexualität häufig als „westliche Dekadenz“, was die Grundlage für ihre Ablehnung durch einige sozialistische Bewegungen oder Regierungen schuf. In Syrien und im Irak wurde Homosexualität unter der Baath-Herrschaft kriminalisiert, und queere Menschen waren Ziel staatlicher Repression (Human Rights Watch, 2021). Während der Regierungszeit Saddam Husseins im Irak wurden Homosexuelle öffentlich diffamiert, verhaftet und in einigen Fällen hingerichtet. Diese Verfolgung wurde häufig mit der Erhaltung der „öffentlichen Moral“ und der Bekämpfung von „westlichem Einfluss“ begründet.

Diese Erfahrungen zeigen, wie tief die Marginalisierung und Stigmatisierung von LGBTQIA+-Personen global verankert ist. Erst durch die politischen Kämpfe der queeren Bewegungen in den Jahrzehnten nach der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention begann ein langsamer Wandel. Aktivist*innen wie die Stonewall-Bewegung in den USA trugen maßgeblich dazu bei, gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen zunächst im Westen zu erwirken (Duberman, 1993). Diese Kämpfe führten in vielen Ländern zur schrittweisen Entkriminalisierung von Homosexualität und zur Anerkennung queerer Rechte.

Doch trotz dieser Fortschritte bleiben die Errungenschaften für LGBTQIA+-Personen fragil und stehen weltweit immer wieder unter Beschuss. Insbesondere queere Schutzsuchende werden von diesen Errungenschaften oft ausgeschlossen. Während in Deutschland zwei Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit heiraten können, ist es für queere Geflüchtete ungleich schwieriger, ähnliche Rechte zu erlangen. Die Eheschließung mit einem queeren Partner oder die Gewährung von Asyl bleibt für viele Betroffene eine kaum zu überwindende Hürde. In der Literatur wird dies häufig als Homonationalismus kritisiert – die Vorstellung, dass Errungenschaften und Solidarität an den Grenzen der eigenen ethno-nationalen Gemeinschaft enden und queere Befreiung auf das nationale Kollektiv beschränkt bleibt (Schröder, 2022; Schoenes, 2023).

Trotz dieser Herausforderungen eröffnen heute lokale, nationale und transnationale Projekte neue Möglichkeiten, um gezielt den Schutz queerer Geflüchteter zu fördern (Hiller, 2024). Internationale Netzwerke und diasporische Organisationen wie Quarteera e.V. in Berlin setzen sich aktiv für die Rechte queerer Menschen ein. Sie bringen queere Perspektiven in asylrechtliche Diskussionen ein und tragen dazu bei, die historische Unsichtbarkeit und Marginalisierung queerer Fluchtgründe zu überwinden.

Eine unveröffentlichte Studie der Berliner Senatsverwaltung für Migration aus dem Jahr 2024 zeigt, dass LSBTI+-Geflüchtete in Berlin überproportional von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, verglichen mit cis-geschlechtlichen heterosexuellen Asylsuchenden (Sowitra 2024). Die Ergebnisse, die von SoWiTra im Rahmen einer Untersuchung zur Teilhabe von LSBTI+-Personen in Berlin erfasst wurden, verdeutlichen die prekäre Lebenssituation dieser Gruppe. Viele queere Schutzsuchende berichten von Diskriminierung in Gemeinschaftsunterkünften, fehlenden sicheren Rückzugsorten und strukturellen Barrieren beim Zugang zum regulären Wohnungsmarkt. Diese Herausforderungen verstärken die ohnehin bestehende Marginalisierung und verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, um sichere und diskriminierungsfreie Unterkünfte für LSBTI+-Geflüchtete zu schaffen.

3. Herausforderungen queerer Geflüchteter im Asylverfahren

Queere Geflüchtete stehen im Asylprozess vor besonderen Herausforderungen, die nicht nur mit ihrer Migrationserfahrung, sondern auch mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zusammenhängen. Diese doppelte Marginalisierung trifft sie häufig in Form von Misstrauen, Diskriminierung und retraumatisierenden Verfahren. Viele Berichte zeigen, dass queere Schutzsuchende in Anhörungen von Entscheidungsträger*innen häufig Unglauben und Voreingenommenheit erfahren, da ihre Identität nicht als glaubwürdig angesehen wird, wenn sie nicht bestimmten stereotypen Erwartungen entspricht (UNHCR, 2024). Besonders belastend ist es, intime Details ihrer Identität preiszugeben, die oft als Beweismittel für Verfolgung gefordert werden. Solche Anforderungen führen nicht selten zu retraumatisierenden Situationen, die durch die Unkenntnis oder Vorurteile der Behörden zusätzlich verschärft werden (FR, 2019).

Eine weitere Gefahr ist die Unterbringung in Sammelunterkünften, in denen queere Geflüchtete häufig Gewalt und Diskriminierung durch Mitbewohner*innen oder Sicherheitspersonal ausgesetzt sind. Eine Studie des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) dokumentiert, dass spezifische Schutzmaßnahmen für queere Asylsuchende oft fehlen, wodurch sie einem hohen Risiko ausgesetzt sind (LSVD, 2023).

In einigen Ländern werden extrem inhumane Praktiken angewandt, um die sexuelle Orientierung von Asylsuchenden zu überprüfen. In Tunesien etwa, einem Land, das von einigen europäischen Staaten als „sicherer Herkunftsstaat“ betrachtet wird, sind rektale Untersuchungen eine gängige Praxis, um mutmaßliche Homosexualität nachzuweisen. Diese Prozeduren, die laut Human Rights Watch einer Form der Vergewaltigung gleichkommen, führen zu anhaltenden psychologischen Traumata und verstoßen gegen die UN-Antifolterkonvention (Human Rights Watch, 2018). Dennoch bleibt Homosexualität in Tunesien strafbar, und auf gleichgeschlechtlichen Sex stehen bis zu drei Jahre Haft.

Auch in Europa gab es Fälle von menschenrechtswidrigen Methoden: In Tschechien wurden bis 2010 sogenannte „phallometrische Tests“ durchgeführt, bei denen Asylsuchenden Pornofilme gezeigt wurden, um anhand ihrer physischen Reaktion ihre sexuelle Orientierung zu überprüfen. Diese Praxis wurde von der EU-Grundrechteagentur scharf kritisiert und als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta eingestuft (Die Welt, 2010). Ein weiterer Fall in Hamburg sorgte für Aufsehen, als ein schwuler Asylbewerber nackt gezwungen wurde, homosexuelle Pornos anzusehen, während seine körperliche Reaktion beobachtet wurde – eine klare Verletzung seiner Menschenwürde (Queer.de, 2018).

Auch die Beurteilung von Asylanträgen in europäischen Ländern zeigt oft gravierende Mängel. In Österreich etwa wurde ein syrischer Geflüchteter mit der Begründung abgelehnt, er sei „nicht schwul genug“. Kurz nach seiner Abschiebung wurde er in seinem Herkunftsland hingerichtet (FR, 2019). Solche Urteile ignorieren nicht nur die Gefahr, der queere Menschen in ihren Heimatländern ausgesetzt sind, sondern reproduzieren schädliche Stereotype und fördern die Entmenschlichung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2013 klargestellt, dass Homosexuelle als eine soziale Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anzusehen sind. Es könne nicht erwartet werden, dass sie ihre Identität geheim halten, um Verfolgung zu vermeiden. Dennoch sind diese Standards nicht überall umgesetzt, und die Forderung nach „glaubwürdigen Beweisen“ bleibt ein Hindernis für viele queere Geflüchtete (EuGH, 2013).

4. Fazit und Ausblick

Die spezifischen Herausforderungen queerer Geflüchteter verdeutlichen die Notwendigkeit einer queersensiblen Asylpolitik. Neben strukturellen Reformen bedarf es der Entkriminalisierung queerer Identitäten in den Herkunftsländern sowie umfassender Unterstützung für Schutzsuchende. Queere Geflüchtete sind nicht nur Opfer von Diskriminierung, sondern auch Akteur*innen des Wandels. Ihr Einsatz für Anerkennung und Rechte sollte uns dazu motivieren, solidarische und inklusive Migrationssysteme zu schaffen. Eine gerechte Zukunft erfordert, dass queere Menschen als integraler Teil der globalen Gemeinschaft anerkannt und geschützt werden.

Die Rechtsprechung in Deutschland zeigt Fortschritte, wie Entscheidungen zu Ländern wie Iran oder Gambia verdeutlichen, in denen LSBTI-Personen staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind. In diesen Fällen wurde der Flüchtlingsstatus aufgrund der spezifischen Gefährdung queerer Personen anerkannt (LSVD, 2024). Laut dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) gibt es eine Reihe von aktuellen Gerichtsurteilen, die die besondere Gefährdungssituation von LSBTI-Geflüchteten anerkennen und ihnen Schutz gewähren (LSVD, 2024). Diese Rechtsprechung zeigt, dass eine Sensibilisierung der Gerichte für die Situation queerer Schutzsuchender möglich ist und dass rechtliche Instrumente zum Schutz dieser Gruppe wirksam eingesetzt werden können.

Dennoch bleibt die Situation herausfordernd, da viele Schutzsuchende auf ein Asylsystem treffen, das ihre Identität infrage stellt und retraumatisierende Verfahren unterstützt. Es bedarf daher einer nachhaltigen und queersensiblen Reform der Asylpolitik auf nationaler und internationaler Ebene. Organisationen wie der LSVD und Quarteera e.V. spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie auf Missstände aufmerksam machen, Geflüchtete unterstützen und für ihre Rechte eintreten.

 

2024
Daniel Heinz

Literatur

  • Arguelles, L., & Rich, B. R. (1984). Homosexuality, homophobia, and Revolution: Notes toward an understanding of the Cuban lesbian and gay male experience, part I. Signs: Journal of Women in Culture and Society, 9(4), 683–699.
  • Bundeskriminalamt. (2024). Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2023. Bundeskriminalamt.
  • Butt, S., & Byman, D. (2023). Right-wing extremism and the Russian connection. In M. Anti & P. Radchenko (Eds.), The International Spread of Right-Wing Extremism (S. 150–167). Taylor & Francis.
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  • Duberman, M. (1993). Stonewall. Dutton.
  • EuGH. (2013). Urteil vom 7. November 2013, verbundene Rechtssachen C-199/12 bis C-201/12. Abrufbar unter: curia.europa.eu
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  • ·       Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). (2024). Rechtsprechung zu Herkunftsländern von LSBTI-Geflüchteten. Abgerufen am 2. Dezember 2024, von https://www.lsvd.de/de/ct/1518-Rechtsprechung-zu-Herkunftslaendern-von-LSBTI-Gefluechteten
  • Putin, V. (2023, 21. Februar). Rede zur Lage der Nation 2023 [Video]. YouTube.
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  • Schoenes, K. (2023). Asyl, Sexualität und Wahrheit: Gerichtliche Entscheidungen zum Asylgrund „sexuelle Orientierung“. transcript Verlag.
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  • UNHCR. (1951). Convention Relating to the Status of Refugees.
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